Tauchausrüstung im Flugzeug: jedes Teil hat seinen eigenen Platz
Tauchausrüstung darf mit ins Flugzeug, aber nicht jedes Teil an dieselbe Stelle. Die Taucherflasche darf in die Kabine und in den Koffer, wenn sie drucklos ist, also unter 2 bar. Die Taucherlampe darf ebenfalls in beides; muss ihre Batterie ausgebaut werden und ist das ein Lithium-Akku, gehört dieser Akku ins Handgepäck. Ein Messer mit mehr als 6 Zentimetern Klinge und eine Harpune dürfen nicht ins Handgepäck. Quellen: Luftfahrt-Bundesamt und Bundespolizei, geprüft am 11. September 2026. Gepäckregeln unterscheiden sich je Airline — bitte vor Abflug prüfen.
- Von Philipp Weigert, Betreiber und Autor
- Beitrag zuletzt geprüft am
- Wie wir auswählen
Drei Orte, sechs Teile
Eine Vorschrift fürs Fluggepäck sagt immer, wo sie gilt: in der Kabine, also im Handgepäck, im aufgegebenen Koffer oder am eigenen Körper. Bei Tauchausrüstung ist das der ganze Punkt, denn die einzelnen Teile landen an verschiedenen Orten.
Unten stehen die sechs Teile, zu denen das Luftfahrt-Bundesamt oder die Bundespolizei etwas sagt. Zu Anzug, Maske, Flossen und Blei steht auf den Seiten, die wir gelesen haben, nichts — dort gibt es also keine Vorschrift aus diesen Quellen wiederzugeben.
Die Einträge fassen zusammen. Den Wortlaut und die Bedingungen findest du in den Abschnitten darunter, jeweils mit der Seite, von der sie stammen.
- TaucherflascheKabine, Koffer und am Körper erlaubt — aber nur drucklos, unter 2 bar.
- TaucherlampeKabine, Koffer und am Körper erlaubt. Erzeugt sie große Wärme, müssen Batterie und Leuchtteil getrennt werden.
- Ausgebauter Lithium-Akku der LampeNur ins Handgepäck. Als lose Ersatzbatterie ist er im aufgegebenen Gepäck verboten.
- Tauchcomputer mit Lithium-BatterieSoll ins Handgepäck. Im Koffer nur vollständig ausgeschaltet und gegen Einschalten gesichert.
- Tauchmesser mit mehr als 6 cm KlingeNicht ins Handgepäck.
- HarpuneNicht ins Handgepäck. Ob die Airline sie im Koffer befördert, fragst du dort.
Die Flasche darf mit — wenn sie leer ist
Das Luftfahrt-Bundesamt schreibt: „Taucherflaschen dürfen im Handgepäck, am eigenen Körper und im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden.“ Die Bedingung folgt im nächsten Absatz der Seite, und sie ist die entscheidende.
Unter Druck stehende Flaschen gelten als Gefahrgut, sobald sie 2 bar bei 20 Grad erreichen. Erlaubt ist deshalb nur der Transport druckloser Flaschen, also unter 2 bar.
Dazu kommt ein Hinweis, der am Flughafen Zeit kosten kann: Fluggesellschaften und Sicherheitspersonal können verlangen, dass die Ventile für eine Sichtkontrolle komplett geöffnet werden.
Und eine Abweichung, die das LBA selbst nennt: In den USA hat die Transportation Security Administration festgelegt, dass Tauchflaschen für eine Sichtkontrolle entleert und ohne Ventil sein müssen. Staaten können weitere eigene Vorschriften festlegen — die USA sind das Beispiel, das die Seite nennt, nicht die einzige Möglichkeit.
Die Lampe darf in den Koffer, ihr Akku vielleicht nicht
Auch Taucherlampen dürfen laut LBA ins Handgepäck, in den Koffer und am Körper mit. Die Seite nennt die Gefahr, um die es geht: „eine sehr große Hitzeentwicklung“. Schaltet sich eine Lampe im Gepäckraum unbeabsichtigt ein, können umliegende Gepäckstücke Feuer fangen.
Deshalb gilt für batteriebetriebene Lampen, die große Wärme erzeugen können: Das Leuchtteil und die Batterie müssen getrennt werden. Jede ausgebaute Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert sein, entweder in der Originalverpackung oder durch isolierte Pole.
Hier beginnt eine Regel, die auf der Seite zu Taucherlampen nicht steht. Welcher Batterietyp gemeint ist, sagt sie nicht. Ist der ausgebaute Akku aber ein Lithium-Akku, ist er eine lose Ersatzbatterie — und für die schreibt das LBA auf seiner Seite zu Lithium-Batterien: Sie „sind im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden“.
Diese Verbindung ziehen wir aus zwei Seiten derselben Behörde. Für die Praxis heißt sie: Die Lampe kann in den Koffer, der ausgebaute Lithium-Akku gehört in die Kabine.
Für jede Lithium-Ionen-Ersatzbatterie gilt dabei dieselbe Grenze wie für eine Powerbank: 100 Wattstunden, mit Genehmigung der Fluggesellschaft höchstens 160. Wo die Wattstundenzahl steht und wie du sie liest, erklären wir im Beitrag zur Powerbank im Flugzeug.
Der Tauchcomputer gehört ins Handgepäck — so sagt es das LBA
Ein Tauchcomputer mit Lithium-Batterie ist ein tragbares elektronisches Gerät. Für solche Geräte schreibt das LBA, sie „sollten im Handgepäck transportiert werden“.
Kommen sie doch in den Koffer, gelten zwei Bedingungen: Das Gerät muss vollständig ausgeschaltet sein, nicht im Stand-by. Und es muss gegen unbeabsichtigtes Einschalten und gegen Beschädigung geschützt sein.
In beiden Fällen darf jede Batterie höchstens 100 Wattstunden haben, bei Lithium-Metall-Batterien höchstens 2 Gramm Lithium. Welche Art Batterie dein Tauchcomputer hat, steht in seiner Anleitung; wir kennen dein Modell nicht.
Messer und Harpune: nicht in die Kabine
Die Liste der Gegenstände, die im Handgepäck verboten sind, stammt aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Die Bundespolizei gibt sie auf ihrer Seite „Verbotene Gegenstände“ wieder, veröffentlicht am 1. Juni 2025.
Zwei Einträge betreffen Taucher unmittelbar. Unter den spitzen oder scharfen Gegenständen stehen „Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm“. Unter den Geräten zum Abschießen von Projektilen stehen „Abschussgeräte für Harpunen und Speere“.
Auf der zweiten Liste derselben Seite, der für das aufgegebene Gepäck, steht keins von beiden. Sie nennt ausschließlich Spreng- und Brandstoffe.
Daraus folgt nicht, dass eine Harpune im Koffer befördert wird. Die Liste sagt, was die Verordnung verbietet — nicht, was eine Fluggesellschaft annimmt, und nicht, was andere Vorschriften am Ziel verlangen. Wer eine Harpune mitnehmen will, fragt vorher bei der Airline.
Was dieser Beitrag nicht sagt
Wie viel dein Gepäck wiegen darf. Blei und Flaschen sind schwer, aber Freigepäck und Übergewicht regelt jede Fluggesellschaft selbst. Gepäckregeln unterscheiden sich je Airline — bitte vor Abflug prüfen.
Welche Unterlagen deine Tauchbasis verlangt. Das fragst du dort; auch unser Packlisten-Werkzeug nennt Brevet und Logbuch nur als Position, nicht als Vorschrift.
Nichts zur Tauchsicherheit und nichts dazu, wann du nach einem Tauchgang fliegen kannst. Dafür haben wir weder eine Quelle noch Fachautorenschaft, und eine falsche Aussage wäre hier teurer als eine fehlende.
Häufige Fragen
Darf die Taucherflasche ins Handgepäck? Ja, laut Luftfahrt-Bundesamt ins Handgepäck, in den Koffer und am Körper — aber nur drucklos, unter 2 bar. Fluggesellschaften und Sicherheitspersonal können verlangen, dass das Ventil zur Kontrolle geöffnet wird.
Wohin mit dem Akku der Taucherlampe? Muss er ausgebaut werden und ist er ein Lithium-Akku, gehört er ins Handgepäck: Lose Lithium-Ersatzbatterien sind laut LBA im aufgegebenen Gepäck verboten. Die Pole sicherst du gegen Kurzschluss.
Darf mein Tauchmesser mit? In die Kabine nicht, wenn die Klinge länger als 6 Zentimeter ist. Auf der Verbotsliste für das aufgegebene Gepäck steht es nicht; ob die Airline Messer im Koffer annimmt, fragst du dort.
Muss ich bei jeder Taucherlampe den Akku ausbauen? Das LBA verlangt es für batteriebetriebene Lampen, „die in der Lage sind große Wärme zu erzeugen“. Eine Grenze in Watt oder Lumen nennt die Seite nicht. Weißt du nicht, ob deine Lampe dazugehört, fragst du bei der Fluggesellschaft.
Darf das Blei mit? Zu Tauchblei steht auf den Seiten, die wir gelesen haben, nichts. Es ist vor allem schwer, und wie viel Gewicht mitfliegt, entscheidet die Fluggesellschaft.
Gilt das auch für Flüge in die USA? Für Taucherflaschen nennt das LBA eine strengere Regel der USA: entleert und ohne Ventil. Andere Staaten können eigene Vorschriften haben.
Wie wir auswählen
Betrachtet haben wir die Teile einer Tauchausrüstung, zu denen das Luftfahrt-Bundesamt oder die Bundespolizei auf ihren Seiten eine Aussage machen. Zu Teilen, über die dort nichts steht, sagen wir auch nichts.
Die Angaben zu Flaschen und Lampen stammen von den Seiten „Taucherflaschen“ und „Taucherlampen“ des Luftfahrt-Bundesamts, die zu Akkus und Tauchcomputern von dessen Seite „Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien“, alle gelesen am 11. September 2026.
Die Angaben zu Messern und Harpunen stammen von der Seite „Verbotene Gegenstände“ der Bundespolizei, veröffentlicht am 1. Juni 2025, gelesen am 11. September 2026. Sie gibt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 im Auszug wieder.
Eine Aussage verbindet zwei Seiten: dass ein ausgebauter Lithium-Akku einer Taucherlampe ins Handgepäck gehört. Die Seite zu Taucherlampen nennt den Batterietyp nicht; die Regel stammt von der Seite zu Lithium-Batterien. Wir kennzeichnen das im Text.
„Steht nicht auf der Verbotsliste“ heißt bei uns nicht „erlaubt“. Ob eine Fluggesellschaft einen Gegenstand annimmt, entscheidet sie selbst.
Zur Tauchsicherheit und zur Frage, wann man nach dem Tauchen fliegen kann, sagen wir nichts.
Praktisch geprüft haben wir nichts. Niemand von uns ist mit Tauchausrüstung durch eine Kontrolle gegangen, um diesen Beitrag zu schreiben.
Zuletzt geprüft am 11. September 2026. An diesem Tag haben wir alle vier Seiten im Wortlaut gelesen.
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Das hilft dir auch weiter
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