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Roadtrips

Hier geht es um Vorschriften für die Fahrt mit dem Auto: was im Auto mitmuss, was die Straßenverkehrs-Ordnung von der Ladung verlangt und wie ein Handy am Steuer benutzt werden darf. Die Pflichten stehen im Wortlaut des deutschen Gesetzestextes; wo eine Zahl aus unserem Packlisten-Werkzeug stammt, sagt das der jeweilige Beitrag. Auslegung und Ausland gehören nicht dazu.

Inhalte

  1. Handy als Navi im Auto: was die Vorschrift erlaubt

    § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung knüpft nicht daran an, ob ein Handy im Auto ist, sondern an seine Benutzung durch die Person, die das Fahrzeug führt. Sie darf es nur benutzen, wenn es dafür „weder aufgenommen noch gehalten“ wird und zugleich entweder nur Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt werden oder nur eine kurze, den Verhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgt. Eine Sekundenzahl nennt die Vorschrift nicht. Bei Geräten mit mehreren Zwecken dürfen die Funktionen zur Anzeige von Verkehrsüberwachung nicht verwendet werden. Wortlaut gelesen am 13. September 2026.

  2. Gepäck im Auto: was die Vorschrift Ladung nennt

    Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt, dass die Ladung so verstaut und gesichert ist, dass sie „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung“ nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt. Eine Gewichtsgrenze nennt der Satz nicht — er gilt für jedes Stück. Genau nachgemessen wird die Vorschrift dort, wo sie von außen messen kann: bei Breite, Höhe und Überstand. Wie gesichert wird, überlässt sie den „anerkannten Regeln der Technik“, und die geben wir hier nicht wieder. Wortlaut gelesen am 12. September 2026.

  3. Pflichtausrüstung im Auto: ein Warndreieck, eine Warnweste, ein Verbandkasten

    In einem Pkw müssen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung drei Dinge mitgeführt werden: ein Warndreieck, eine Warnweste und Erste-Hilfe-Material nach der Norm DIN 13164. Das Gesetz verlangt mindestens eine Warnweste — nicht eine je Person. Die Weste muss der Norm EN ISO 20471:2013 oder der älteren DIN EN 471 entsprechen; beim Verbandkasten nennt das Gesetz die Ausgaben Januar 1998 und Januar 2014 der DIN 13164. Das ist die deutsche Vorschrift, gelesen am 11. September 2026. Was andere Länder verlangen, steht in deren Vorschriften — die führen wir hier nicht auf.