Was nicht in den aufgegebenen Koffer darf
Manches darf nicht in den aufgegebenen Koffer: Akkus und E-Zigaretten, Feuerzeuge und Streichhölzer, Feuerwerk und Gaskartuschen. Wohin es stattdessen gehört, ist aber nicht für alles dieselbe Antwort — der Akku darf in die Kabine, das Gasfeuerzeug nur an deinen Körper, das Feuerwerk gar nicht mit. Was dein Koffer wiegen darf, steht hier nicht; das legt deine Airline fest.
- Von Philipp Weigert, Betreiber und Autor
- Beitrag zuletzt geprüft am
- Wie wir auswählen
Vier Orte, nicht zwei
Beim Packen gibt es zwei Orte: den Koffer, der im Frachtraum mitfliegt, und die Tasche, die mit in die Kabine kommt. Für Gefahrgut sind es vier.
Die Rangfolge lautet: aufgegebener Koffer, Handgepäck, am eigenen Körper, gar nicht. Im Normalfall gilt: Je strenger ein Gegenstand geregelt ist, desto näher muss er bei dir sein — bis er an keiner dieser Stellen mehr zulässig ist. Zwei Gegenstände laufen umgekehrt; sie stehen weiter unten in einem eigenen Abschnitt.
Das ist der Grund, warum die naheliegende Ausweichlösung nicht immer funktioniert. „Dann kommt es eben ins Handgepäck“ hilft beim Akku. Beim Gasfeuerzeug hilft es nicht: Das ist dort ebenso wenig zulässig wie im Koffer, sondern nur am Körper. Und bei einem Jet-Flame-Feuerzeug oder einem Campingkocher hilft auch das nicht mehr.
Alle Regelangaben auf dieser Seite stammen, sofern nicht anders angegeben, vom Luftfahrt-Bundesamt, Bereich Gefahrgut im Passagiergepäck, zuletzt geprüft am 25. August 2026. Wie wir die Gegenstände unten anordnen, ist unsere eigene Einteilung und keine Angabe der Behörde. Gepäckregeln unterscheiden sich je Airline — bitte vor Abflug prüfen.
Für welchen Flug das hier gilt
Diese Seite gilt für einen gewerblichen Passagierflug ab Deutschland, für den du ein Gepäckstück aufgibst. Wer ohne aufgegebenes Gepäck reist, findet die Volumenfrage in unserem Beitrag zum Reisen mit nur einem Handgepäckstück.
Nicht behandelt werden Frachtsendungen, Sondergepäck und Dienstreisen mit Ausrüstung, für die eigene Vorschriften gelten.
Die Regeln unten sind Gefahrgutvorschriften. Sie sagen, was aus Sicherheitsgründen wo transportiert werden darf. Was in deinen Koffer passt und was er wiegen darf, ist eine ganz andere Frage — dazu steht hier nichts.
Was aus dem Koffer muss — und wohin
Die folgenden Gegenstände dürfen nach Angabe des Luftfahrt-Bundesamts nicht im aufgegebenen Gepäck mitreisen. Sie stehen in drei Gruppen, weil der Zielort sich unterscheidet.
Erste Gruppe: Der Gegenstand darf mit in die Kabine. Zweite Gruppe: Er darf nur am Körper mitgeführt werden, also weder im Koffer noch im Handgepäck. Dritte Gruppe: Er darf weder in den Koffer noch ins Handgepäck — bei manchen Gegenständen dieser Gruppe nennt die Quelle zusätzlich das Mitführen am Körper als unzulässig, bei anderen sagt sie dazu nichts. Was für den einzelnen Gegenstand gilt, steht in seinem Eintrag.
Wo eine Gruppe nur einen Gegenstand nennt, liegt das an der Quelle und nicht an einer Auswahl von uns.
- Darf in die Kabine — E-Zigarette und DampfgerätDas Luftfahrt-Bundesamt führt diese Geräte als im aufgegebenen Gepäck verboten; sie dürfen nur in der Flugzeugkabine mitgeführt werden, im Handgepäck oder am eigenen Körper. Benutzen und Laden im Flugzeug ist nicht zulässig. Wird ein Handgepäckstück am Flugsteig noch in den Laderaum gegeben, muss das Gerät vorher heraus.
- Darf in die Kabine — Akku und PowerbankAuf der Seite zu E-Zigaretten hält das Luftfahrt-Bundesamt fest, dass Ersatzakkus im Handgepäck untergebracht werden müssen. Dass lose Lithium-Ersatzbatterien im aufgegebenen Gepäck verboten sind, nennt dieselbe Behörde auf ihrer Seite zu elektronischen Geräten, zuletzt von uns geprüft am 21. August 2026. Für die Powerbank gibt es eine eigene Seite mit der Angabe, auf die es dabei ankommt; sie ist unten verlinkt.
- Nur am Körper — handelsübliches GasfeuerzeugDas Luftfahrt-Bundesamt schreibt: „Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.“ Getragen werden muss der Gegenstand persönlich, etwa in der Jacken- oder Hosentasche — er „darf nicht im Handgepäck deponiert werden“. Bei anderen Bauarten hängt es an der Bauart: Ein Benzinfeuerzeug „mit in einem Futter absorbierter brennbarer Flüssigkeit“ ist ebenfalls am Körper zulässig; eines mit nicht absorbierter Flüssigkeit dagegen an keiner der drei Stellen. Jet-Flame-Feuerzeuge, Feuerzeuge in Pistolenform, Bunsenbrenner und Campingkocher führt die Quelle durchgehend als nicht zulässig. Wie viel du mitnehmen darfst, steht im nächsten Eintrag — die Menge gilt für Feuerzeug und Streichhölzer gemeinsam.
- Nur am Körper — SicherheitsstreichhölzerDieselbe Zuordnung wie beim Gasfeuerzeug: nicht in den Koffer, nicht ins Handgepäck, sondern am Körper. Die Quelle nennt dabei eine Menge für beides zusammen: je Person entweder ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer, nicht beides. Überallzündhölzer führt die Quelle an allen drei Stellen als nicht zulässig.
- Weder Koffer noch Handgepäck — FeuerwerkFeuerwerkskörper jeglicher Art dürfen nach Angabe des Luftfahrt-Bundesamts weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Genannt werden unter anderem Raketen, Böller, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Knallbonbons. Zum Mitführen am Körper sagt die Quelle an dieser Stelle nichts — dass es deshalb erlaubt wäre, folgt daraus nicht.
- Weder Koffer noch Handgepäck noch am Körper — Gaskartuschen und entzündbares GasDie Quelle führt entzündbares Gas als sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck sowie am eigenen Körper verboten. Genannt werden Camping-Gas, Gaskartuschen für Haushalts- oder Kosmetikgeräte und Feuerzeuggas.
Zwei Fälle, die andersherum laufen
Die Rangfolge aus dem ersten Abschnitt beschreibt den Normalfall, nicht jeden Fall. Zwei Gegenstände laufen umgekehrt: Sie dürfen nicht in die Kabine, wohl aber — der eine nur unter Bedingungen — in den aufgegebenen Koffer.
Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor — Motorsägen, Motorsensen, Stromaggregate — dürfen nach Angabe des Luftfahrt-Bundesamts nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Im aufgegebenen Gepäck ist die Mitnahme möglich, wenn die Gefahrgutvorschriften eingehalten sind. Dazu gehört unter anderem, dass der Kraftstofftank nie gefüllt war oder professionell gespült und von Dämpfen gereinigt wurde, dass das Kraftstoffsystem keine freie Flüssigkeit enthält und dass ein Spülzertifikat vorliegt — an das die Quelle zusätzlich Formanforderungen stellt. Geht von dem Gerät ein ortsfremder Geruch aus, ist die Mitnahme auch im aufgegebenen Gepäck verboten. Wer so ein Gerät mitnehmen will, liest die Bedingungen im Original nach; diese Aufzählung gibt sie nicht vollständig wieder.
Der zweite Fall ist das Quecksilberthermometer. Die Quelle führt es im Handgepäck als nicht zulässig und im aufgegebenen Gepäck als zulässig — ein Stück je Person und im Schutzbehälter. Zum Mitführen am Körper sagt sie an dieser Stelle nichts.
Wir nennen diese beiden trotzdem. Wer sich merkt „gefährliche Sachen gehören in die Kabine“, merkt sich eine Regel, die hier nicht gilt.
Der Akku hat eine eigene Seite
Der Akku ist auf dieser Seite nur ein Eintrag unter mehreren, und er hat mehr zu sagen, als hierher passt. Welche Angabe auf deinem Gerät über die Mitnahme entscheidet und wo die Grenze liegt, steht in unserem Beitrag zur Powerbank im Flugzeug. Er ist unten verlinkt.
Hier genügt die Zuordnung: nicht in den aufgegebenen Koffer, sondern in die Kabine.
Was diese Seite nicht regelt
Was dein Koffer wiegen darf und wie groß er sein darf, steht hier nicht. Gepäckregeln unterscheiden sich je Airline — bitte vor Abflug prüfen.
Flüssigkeiten im Handgepäck sind eine andere Regel mit einer anderen Behörde dahinter. Was dabei überhaupt als Flüssigkeit gilt, behandelt ein eigener Beitrag; er ist unten verlinkt.
Auch was an der Sicherheitskontrolle aussortiert wird — Messer, Scheren, Werkzeug — ist nicht Gegenstand dieser Seite. Das ist eine Frage der Luftsicherheitskontrolle und nicht der Gefahrgutvorschrift, um die es hier geht.
Zu leicht entzündbaren und brandbeschleunigenden Substanzen sagt die Quelle, dass sie nicht ins Reisegepäck gehören — sie unterscheidet dabei aber nicht zwischen Koffer, Handgepäck und Körper. Wir geben deshalb keine Zuordnung an. Das heißt nicht, dass sie erlaubt wären; es heißt, dass wir die Stelle nicht kennen.
Wenn du unsicher bist
Diese Seite gibt wieder, was das Luftfahrt-Bundesamt zum Passagiergepäck veröffentlicht, geprüft am 25. August 2026. Sie ersetzt die Quelle nicht: Für den eigenen Fall ist sie die erste Adresse, weil sie einzelne Gegenstandsgruppen genauer behandelt, als es hier sinnvoll wäre.
Die zweite Adresse ist deine Airline. Sie darf strenger sein als die Vorschrift, und ihre Angaben gelten für deinen Flug.
Am Flughafen entscheidet das Kontrollpersonal. Was es tut, sagen weder die Quelle noch wir voraus.
Häufige Fragen
Ein Feuerzeug hab ich doch immer dabei — geht das? Nach Angabe des Luftfahrt-Bundesamts darf ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer je Person mitgeführt werden, allerdings am Körper getragen und nicht im Handgepäck deponiert. Im aufgegebenen Gepäck sind beide nicht zulässig. Gemeint ist dabei das gewöhnliche Gasfeuerzeug: Jet-Flame-Feuerzeuge, Feuerzeuge in Pistolenform und Campingkocher führt dieselbe Quelle an allen drei Stellen als nicht zulässig, und bei Benzinfeuerzeugen hängt es daran, ob die Flüssigkeit absorbiert ist.
Kann ich Feuerwerk aus dem Urlaub mitbringen? Nach Angabe der Quelle nicht — Feuerwerkskörper jeglicher Art sind weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck zulässig. Für diesen Fall gibt es keine Ausweichlösung im anderen Gepäckstück.
Ich habe es trotzdem eingepackt — was passiert dann? Dazu sagt die Quelle nichts, und wir sagen es auch nicht. Sie legt fest, was zulässig ist; was im Einzelfall am Flughafen geschieht, steht dort nicht.
Gilt das auch für Flüge außerhalb der EU? Der Geltungsbereich ist auf den abgerufenen Seiten nicht durchgängig angegeben. Für Taucherflaschen nennt die Quelle eine abweichende Regel der USA — daraus folgt aber nicht, dass die übrigen Angaben weltweit gelten. Frag im Zweifel bei deiner Airline nach.
Wie wir auswählen
Die Angaben auf dieser Seite stammen vom Luftfahrt-Bundesamt, Bereich Gefahrgut im Passagiergepäck. Abgerufen wurden die Übersichtsseite und acht Unterseiten am 25. August 2026.
Übernommen haben wir nur, was im Fließtext der jeweiligen Unterseite steht oder in ihrer Tabelle eindeutig zugeordnet ist. Die Übersichtsseite selbst arbeitet mit Symbolen statt mit Text; aus Symbolen allein leiten wir keine Regel ab. Wo eine Zuordnung doch aus einer Symboltabelle stammt, haben wir sie auf zwei getrennten Wegen gelesen — über die Bildbeschreibungen, die das Luftfahrt-Bundesamt selbst vergibt, und über die Ansicht der Seite.
Wo die Quelle nicht zwischen aufgegebenem Gepäck, Handgepäck und dem Mitführen am Körper unterscheidet, geben wir keine Zuordnung an. Das betrifft die entzündbaren Substanzen und steht so im Text.
Wir haben nichts davon ausprobiert, nichts gewogen und an keiner Kontrolle getestet. Diese Seite gibt eine Behördenangabe wieder und ist kein Erfahrungsbericht.
Die Grenzen, offen benannt: Der Geltungsbereich außerhalb Deutschlands ist auf den Seiten nicht durchgängig angegeben. Einzelne Gegenstandsgruppen behandelt die Quelle ausführlicher, als wir es hier wiedergeben. Und eine Airline darf strenger sein als die Vorschrift.
Ein eigener Praxistest hat nicht stattgefunden. Der Beitrag wurde zuletzt am geprüft.
Unser vollständiges Vorgehen gilt für alle Beiträge dieses Portals.
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Der Akku aus der ersten Gruppe, mit der Zahl, auf die es ankommt.
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Andere Regel, andere Behörde — und eine Definition, die nicht am Wort hängt.
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