Pflichtausrüstung im Auto: ein Warndreieck, eine Warnweste, ein Verbandkasten

In einem Pkw müssen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung drei Dinge mitgeführt werden: ein Warndreieck, eine Warnweste und Erste-Hilfe-Material nach der Norm DIN 13164. Das Gesetz verlangt mindestens eine Warnweste — nicht eine je Person. Die Weste muss der Norm EN ISO 20471:2013 oder der älteren DIN EN 471 entsprechen; beim Verbandkasten nennt das Gesetz die Ausgaben Januar 1998 und Januar 2014 der DIN 13164. Das ist die deutsche Vorschrift, gelesen am 11. September 2026. Was andere Länder verlangen, steht in deren Vorschriften — die führen wir hier nicht auf.

Drei Gegenstände, zwei Paragrafen

Was ein Auto an Ausrüstung dabeihaben muss, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO. Für einen Pkw stehen die Pflichten in zwei Paragrafen: § 53a für Warndreieck und Warnweste, § 35h für das Erste-Hilfe-Material.

Zusammen sind es drei Gegenstände, und das Gesetz nennt zu jedem entweder die Anzahl oder die Norm, der er entsprechen muss.

Diese Seite gibt den Wortlaut wieder, wie er am 11. September 2026 auf gesetze-im-internet.de stand. Wir legen ihn nicht aus; wo wir eine Folgerung ziehen, sagen wir es.

  • 1 ×WarndreieckMindestens eins. Rückstrahlend, tragbar, standsicher — § 53a StVZO.
  • 1 ×WarnwesteMindestens eine, nicht eine je Person. Norm EN ISO 20471:2013 oder DIN EN 471 — § 53a StVZO.
  • 1 ×Erste-Hilfe-MaterialMindestens nach DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Januar 2014, in einem schützenden Behältnis — § 35h StVZO.

Eine Warnweste — nicht eine je Person

§ 53a Absatz 2 zählt auf, was in welchem Fahrzeug mitgeführt werden muss, und leitet die Liste mit „mindestens“ ein. Für den Personenkraftwagen steht dort unter Nummer 3: „eine Warnweste“.

Der Satz nennt das Fahrzeug, nicht die Zahl der Menschen darin. Nach dem Wortlaut genügt damit eine Weste, auch wenn vier Personen im Auto sitzen. Mehr sind erlaubt — das „mindestens“ lässt es zu —, verlangt ist eine.

Welche Weste zählt, sagt Absatz 1: Sie muss der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008, oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Das Gesetz verlangt, dass sie einer der beiden entspricht.

Und ein Satz, der für alle Warneinrichtungen gilt: Sie müssen „in betriebsfertigem Zustand“ sein.

Das Warndreieck

Für den Pkw nennt § 53a Absatz 2 Nummer 1 „ein Warndreieck“. Absatz 1 beschreibt, wie es beschaffen sein muss: tragbar, standsicher, bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar — und rückstrahlend.

Eine Warnleuchte mit gelbem Blinklicht verlangt das Gesetz zusätzlich erst bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Bis 3,5 Tonnen gehört sie nicht zur Pflicht.

Wo und in welchem Abstand das Dreieck aufzustellen ist, regeln diese beiden Paragrafen nicht. Dazu sagen wir hier nichts.

Der Verbandkasten und die zwei Normausgaben

§ 35h Absatz 3 verlangt Erste-Hilfe-Material, das „nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht“. Das Gesetz nennt also genau zwei Ausgaben derselben Norm.

Auch das Behältnis hat eine Anforderung: Es muss den Inhalt „vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend“ schützen.

Absatz 4 lässt eine Ausnahme zu: Anderes Erste-Hilfe-Material ist erlaubt, wenn es bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck erfüllt.

Ob es neuere Ausgaben der Norm gibt, was sie ändern und wie lange die einzelnen Teile verwendbar sind, sagt der Paragraf nicht — und wir sagen es auch nicht, weil wir dafür keine Quelle gelesen haben.

Die vierte Pflicht ist schon eingebaut

§ 53a nennt noch eine weitere Warneinrichtung, die du nicht einpacken musst, weil sie zum Fahrzeug gehört: Jedes Fahrzeug, das Fahrtrichtungsanzeiger haben muss, braucht nach Absatz 4 zusätzlich eine Warnblinkanlage.

Das Gesetz beschreibt sie genau. Es braucht einen eigenen Schalter; nach dem Einschalten müssen alle Blinkleuchten gleichzeitig gelb blinken, mit einer Frequenz von 1,5 Hertz, plus oder minus 0,5 — das sind 90 Impulse in der Minute, plus oder minus 30. Und eine Kontrollleuchte muss anzeigen, dass das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

Für die Reise heißt das nur: Diese Pflicht erfüllt dein Auto selbst. Auf die Packliste gehört sie nicht.

Wen die Vorschrift ausnimmt

Beide Paragrafen nennen Ausnahmen. § 53a Absatz 2 gilt für Kraftfahrzeuge „mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen“. Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, muss nach dieser Vorschrift weder Warndreieck noch Warnweste mitführen.

§ 35h Absatz 3 nimmt ebenfalls Krafträder aus, dazu Krankenfahrstühle und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Maschinen. Für Kraftomnibusse gilt dagegen eine eigene Regel in Absatz 1: je nach Zahl der Fahrgastplätze ein oder zwei Verbandkästen.

Was das Motorrad ansonsten braucht, steht in anderen Vorschriften, die wir hier nicht gelesen haben.

Wenn die Fahrt über die Grenze geht

Alles auf dieser Seite ist die deutsche Vorschrift. Was ein anderes Land auf seinen Straßen verlangt, steht in dessen Vorschriften — und die haben wir für diesen Beitrag nicht gelesen.

Eine Liste je Land führen wir nicht. Sie wäre nur so gut wie ihre letzte Prüfung, und wir könnten sie nicht für jedes Land mit Quelle und Datum aktuell halten. Was dein Reiseland verlangt, prüfst du vor der Abfahrt bei einer Stelle, die für dieses Land zuständig ist.

Dasselbe gilt für Winterausrüstung, Kindersitze und alles, was nicht in den beiden gelesenen Paragrafen steht. Diese Seite ist keine vollständige Liste aller Vorschriften für eine Autofahrt.

Häufige Fragen

Braucht jeder im Auto eine eigene Warnweste? Nach der StVZO nicht. Sie verlangt für den Pkw „eine Warnweste“, eingeleitet mit „mindestens“. Mehr sind erlaubt, verlangt ist eine.

Welche Norm muss die Warnweste haben? EN ISO 20471:2013 oder die ältere DIN EN 471:2003+A1:2007 in der Ausgabe März 2008. Beide nennt § 53a Absatz 1.

Welcher Verbandkasten ist vorgeschrieben? Erste-Hilfe-Material, das mindestens der DIN 13164 in der Ausgabe Januar 1998 oder Januar 2014 entspricht, in einem Behältnis, das vor Staub, Feuchtigkeit und Schmierstoffen schützt. So steht es in § 35h Absatz 3.

Muss eine Warnleuchte ins Auto? Bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht. Die StVZO verlangt sie zusätzlich erst bei Fahrzeugen darüber.

Muss ich auf dem Motorrad eine Warnweste dabeihaben? Nach § 53a StVZO nicht — die Vorschrift nimmt Krafträder ausdrücklich aus. Andere Vorschriften haben wir für diesen Beitrag nicht gelesen.

Gilt das auch im Ausland? Diese Seite gibt die deutsche Vorschrift wieder. Was ein anderes Land verlangt, steht in dessen Vorschriften; eine Liste je Land führen wir nicht.

Wie wir auswählen

Betrachtet haben wir die Paragrafen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die festlegen, was in einem Pkw mitgeführt werden muss: § 53a für Warndreieck und Warnweste, § 35h für das Erste-Hilfe-Material.

Die Quelle ist gesetze-im-internet.de. Beide Paragrafen haben wir am 11. September 2026 im Wortlaut gelesen und die Zitate daraus übernommen.

Wir geben den Wortlaut wieder und legen ihn nicht aus. Wo wir eine Folgerung ziehen — dass mehr als eine Warnweste erlaubt ist, weil das Gesetz „mindestens“ sagt —, steht sie als unsere Folgerung da.

Vorschriften anderer Länder, Bußgelder, neuere Normausgaben und Ablaufdaten stehen nicht in diesem Beitrag. Für keines davon haben wir eine Quelle gelesen.

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Zuletzt geprüft am 11. September 2026.

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